Dem Hessischen Jugendring gilt unser Dank, dass er seit Monaten mit den Ministerien und Gremien im Austausch ist, um uns Aktiven der Jugendarbeit zu informieren und auf dem Laufenden zu halten.
Der HJR ist im ständigen Austausch mit dem Sozialministerium, um Fragen zur Auslegung der "Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie“ zu klären.
Hier findet ihr die aktualisierte Version der Auslegungshinweise vom 15. Mai 2020:
https://www.hessischer-jugendring.de/corona/allgemeine-hinweise-fuer-die-jugendarbeit-in-hessen