Zukünftig werden immer mehr Grundschulkinder ihren Nachmittag und auch Ferienzeiten im Betreuungsauftrag der Schulen verbringen. Das ist über die Ganztagsförderung ab 2026 gesetzlich geregelt. Das bedeutet für die Wandervereine, dass Kinder ggf. weniger Freizeit haben, um sich an Vereinsangeboten zu beteiligen.
Es stellt sich daher die Frage, ob sich Wandervereine an der Ganztagsbetreuung beteiligen sollten. Auf der einen Seite bieten sich durch die Schulbetreuung Möglichkeiten, mit Kindern und Lehrkräften in Kontakt zu kommen und sie für die Vereinsarbeit zu begeistern. Andererseits ist die Stärke der Vereine die Freiwilligkeit, was nicht immer vereinbar mit dem System Schule ist. Ob man sich beteiligt, müssen alle Gruppen im Hinblick auf ihre Werte, Kapazitäten und Gegebenheiten vor Ort selbst einschätzen.
Für die Schulbetreuung können Aktionen genutzt werden, die die Wandervereine bereits veranstalten. Es ist bspw. möglich, an einem Tag in der Woche eine anderthalb-stündige Outdoor-AG anzubieten. Eine naturkundliche Wanderung könnte ebenso ein Angebot sein, wie eine Outdoor-Kids-Projektwoche. Selbstverständlich können bestehende Angebote, wie Ferienfreizeiten, für die Ganztagsbetreuung geöffnet werden.
Die Deutsche Wanderjugend hat ein Infofaltblatt erstellt, in dem aufgeführt wird, was die Vereine tun müssen, um sich an der Ganztagsbetreuung zu beteiligen. Dieses findet sich rechts im Kasten. Wer Interesse hat und noch Tipps und Hilfestellungen benötigt, kann sich gerne an die Bundesgeschäftsstelle der DWJ wenden.