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Antragsfrist der Stiftung Wanderjugend verlängert

Die Stiftung Wanderjugend hat die Abgabefrist für Anträge zur Bezuschussung von DWJ Projekten bis zum 11. April 2018 verlängert.

Mit der Stiftung Wanderjugend ein Werkzeug geschaffen, um außergewöhnliche Ideen zu verwirklichen. Die Stiftung unterstützt innovative, zukunftsweisende und kreative Projekte. Sie hilft, die Idee des Jugendwanderns zu verbreiten und das Leitbild der Deutschen Wanderjugend erlebbar zu machen.

Alle DWJ Gruppierungen (d.h. Jugendgruppen der Hauptvereine, Landesverbände, Landesarbeitsgemeinschaften, Bundesebene) können zur Umsetzung ihrer Ideen einen Antrag bei der Stiftung Wanderjugend stellen. Die Frist zum Einreichen eines Bezuschungsantrag wurde dieses Jahr verlängert und können anstatt bis zum 31. Oktober bis zum 11. April 2018 gestellt werden.

Für Anträge bis zu einem Zuschuss von 200 Euro gibt es seit 2010 ein vereinfachtes Antragsverfahren und können jederzeit gestellt werden. Über diese Anträge wird innerhalb von 4 Wochen entschieden.

Weitere Informationen zur Stiftung so wie die der Bezuschungsantrag sind hier zu finden.