Unser Schutzkonzept wurde 2013 um die Vertrauenspersonen ergänzt.
Eine Vertrauensperson ist eine Person, die als unabhängige Ansprechpartnerin Kinder und Jugendliche, Jugendleitungen und / oder Vereinsvorstände zu dem Themenfeld „Prävention sexualisierter Gewalt“ berät.
Eine Vertrauensperson wird von ihrem Verein als solche benannt und durch die Deutsche Wanderjugend geschult. Sie steht dann vereinsübergreifend verbandsweit als eine von mehreren Ansprechpersonen aus einem Team von Vertrauenspersonen für Anfragen zur Verfügung.
Ziel ist es, potentielle Täter_innen aus unseren Vereins- bzw. Verbandsstrukturen fernzuhalten, Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen zu schützen und mögliche Taten in den eigenen Reihen schneller aufzudecken.
Wer die Vertrauenspersonen sind und wie Ihr sie erreichen könnt, erfahrt ihr über das Faltblatt, das Ihr entweder runterladen könnt oder als Druckversionen in der Bundesgeschäftsstelle kostenlos bestellen könnt.
Was muss man tun, um Vertrauensperson zu werden?
Folgende Fähigkeiten bzw. Kompetenzen sollte eine entsendete Person mitbringen:
Die Aufgaben der Vertrauenspersonen:
Warum brauchen wir Vertrauenspersonen?
Jede Vertrauensperson ist ein Gewinn für den Schutz der uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Eine Kultur des Hinschauens und der Fürsorge wird im Verein gefördert. Dies ist ein wertvolles Qualitätskriterium der Kinder- und Jugendarbeit und ein deutliches Signal an Eltern, welche den Ortsgruppen der Wandervereine ihre Kinder und Jugendlichen im Grunde zumeist blind anvertrauen.
Entstehende Kosten für die fachliche Ausbildung und Vernetzung der Vertrauenspersonen trägt in weiten Teilen die Deutsche Wanderjugend; der Deutsche Wanderverband unterstützt diese wichtige gesamtverbandliche Aufgabe durch die Bereitstellung von bis zu 1.000 € im Jahr.Die entsendenden Vereine sind aufgefordert, die Präventionsarbeit durch die Entsendung geeigneter Personen zu unterstützen. Gerne beraten wir bei entstehenden Fragen per E-Mail oder auch am Telefon.
Das Engagement der entsendeten Vertrauensperson, welche eine ziemlich verantwortungsvolle Aufgabe für Ihren Verein und seine Jugendmitglieder übernimmt, bitten wir durch die Erstattung von möglichen Fahrt- und Übernachtungskosten bei den Fortbildungs- und Austauschtreffen (max. zwei im Jahr) wertzuschätzen.